Strafanzeige – oder warum der Zahnersatz warten muss: Dezember 14, 2007
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Überfall nur vorgetäuscht – Geld selbst ausgegeben berichten die Ruhrnichrichten |
DORTMUND Sie sei von einem Fahrradfahrer beraubt und um mehrere Tausend Euro erleichtert worden. Eine Freundin bezeugte Ende November den Vorfall. Die Schilderung der Frauen schien höchst glaubwürdig. Doch jetzt kam raus: alles erstunken und erlogen. Die Frauen hatten sich das Geld selbst unter den Nagel gerissen. |
Wie die Polizei Ende November in einer Pressemitteilung bekannt gab, fahndete sie nach einem unbekannten Räuber, der einer 30-jährigen Dortmunderin den Lederrucksack mit einer vierstelligen Bargeldsumme raubte und dann floh. Den Sachverhalt, der sich am Stahlwerkpark in der Nähe des Borsigplatzes zutrug, bezeugte eine 33-jährige Bekannte, hieß es damals.
In der Anzeige hatten die beiden Frauen den Raub so detailliert geschildert, dass zunächst auch keine Zweifel aufkommen sollten. Der flüchtige Radfahrer wurde beschrieben, Fahrfehler nach der Tat („er wäre auf dem Rasen fast gestürzt und vor einen Poller gefahren“) und das exakte Aussehen des Damenfahrrades gaben sie zu Protokoll.
Dabei war den beiden ein entscheidender Fehler unterlaufen: Die Beschreibung des Mannes und auch des Fahrrades passten zufällig auf den Lebenspartner der 33-Jährigen, gegen den sich aufgrund der Gesamtumstände nunmehr der konkrete Tatverdacht richtete. Doch es kam ganz anders:
Nach Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen und weiteren Ermittlungsergebnissen “fielen“ die beiden Frauen schließlich um und gaben zu, den Raub in Gänze vorgetäuscht zu haben. Die 30-jährige Geschädigte, mittlerweile Tatverdächtige, gab an, sie habe vom Sozialversicherungsträger mehrere tausend EURO für eine Arztbehandlung überwiesen bekommen. Dieses Geld sollte dem Arzt persönlich übergeben werden. Als das Geld vom Konto herunter erst mal in der eigenen Tasche gelandet war, wurde die Versuchung einfach zu groß.
Das Arzthonorar musste für Weihnachtsgeschenke, Kleidung, einen Tannenbaum und eine Abfindung für die 33-jährige Zeugin, jetzt auch Tatverdächtige, hinhalten. Mit der Strafanzeige in der Hand wollte man später das Geld für die Behandlung erneut vom Sozialversicherungsträger beantragen. Der Lebengefährte, auf den die Beschreibung des fiktiven Täters nur zufällig passte, hatte also nichts mit der ganzen Sache zu tun. Gegen die Frauen wird wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt und der Zahnersatz muss auch noch eine Weile warten.
Auch Hartz-IV-Empfänger zahlen Praxisgebühr Dezember 14, 2007
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© Johannes Eisele/DDP
Eine Sprechstundenhilfe „kassiert“ einen zehn Euroschein als so genannte Praxisgebühr aus Stern
Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss zuzahlen – auch als Hartz-IV-Empfänger. Nur wenn diese Zuzahlungen eine bestimmte Grenze übersteigen, können sich Hilfebedürftige eine Befreiungsbescheinugung ausstellen lassen.
Wenn sich Hilfsbedürftige – wie andere Versicherte auch – wegen der Überschreitung der Zuzahlungsgrenze von ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung ausstellen lassen wollen, müssen sie einige Besonderheiten beachten. Zur Berechnung der Belastungsgrenze wird im Normalfall das Bruttoeinkommen aller familienversicherten Haushaltsmitglieder berücksichtigt, bei hilfebedürftigen Versicherten zählt jedoch nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands. Die Belastungsgrenze beläuft sich auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Chronisch Kranke müssen bis zu ein Prozent ihres Jahreseinkommens zuzahlen.
Bei Hartz IV ist Grenze bei 82,38 Euro
Sobald beispielsweise ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) für Zuzahlungen 83,28 Euro (entsprechend zwei Prozent der jährlichen Regelleistung von 4167 Euro) ausgegeben hat, kann er sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Befreiung gilt für alle Haushaltsmitglieder, die in der Familienversicherung des Haushaltsvorstands sind, also insbesondere Ehegatten ohne versicherungspflichtiges Einkommen. Kinder sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr ohnehin von der Zuzahlung befreit. (…)