einfach nur Pech? Januar 10, 2008
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fragt sich der Südkurier nach einem Verfahren vor dem Konstanzer Landgericht:
Krankheit, Unwissenheit, Desinteresse und Vertrauen in Expertentum sollen schuld daran gewesen sein, dass ein 45-jähriger Zahnarzt aus dem Hegau und seine damalige Ehefrau über fünf Jahre hinweg das Finanzamt um rund 300000 Euro Einkommenssteuer geprellt haben. Das Schöffengericht Konstanz wertete die Taten jedoch nicht als Versehen, sondern als vorsätzliche Steuerhinterziehung in fünf Fällen und verurteilte beide zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Und damit hatten sie noch Glück. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hätte sie lieber für zweieinhalb Jahren hinter Gittern gesehen.
Folgt man den Angaben des Zahnmediziners, so hatte er eigentlich nur Pech im Leben, und dabei sah alles zunächst so gut aus: Nach erfolgreichem Studium, Heirat und Praxisgründung lebten er und seine Frau in relativem Wohlstand mit Häuschen am Wald. Dass er wegen einer negativen Mutterbindung depressiv ist, wie sein Therapeut erläuterte, spielte damals anscheinend noch keine so große Rolle. Wirklich krank wurde er offensichtlich erst, nachdem ihm die Steuerfahndung vor drei Jahren ins Haus gekommen war. Erst ein Jahr zuvor war seine Ehe wegen eines Fehltritts mit Nachwuchsfolgen in die Brüche gegangen. Als ihn dann auch noch eine neue Lebensgefährtin hinterrücks verließ und dabei auch noch 20000 Euro und verschiedene Wertgegenstände mitgehen ließ, schien der absolute Tiefpunkt gekommen. Übertroffen wurde das Ganze schließlich von einer Anklage wegen Steuerhinterziehung.
Über Jahre hinweg hatte er einen Teil seiner Einnahmen von den Patienten auf ein privates „Schwarzgeldkonto“ überweisen lassen. Dieses Konto, so der Angeklagte, habe er für Geldanlagen eingerichtet, die ein guter Bekannter für ihn tätigen sollte. Dass dieser selbst ernannte Anlageberater dabei nach Angaben des Verteidigers etwa 300000 Euro verschwinden ließ, ist als ein weiteres Kapitel in der Pech-Chronik des Angeklagten zu betrachten. Er habe diesem Mann und seiner Steuerberaterin voll vertraut. Letztere habe ihm zu dieser Art von Zweikonten-Modell geraten, mit dem man aus privater Schuld eine betriebliche Schuld machte, um die Betriebsausgaben möglichst hoch zu halten, was wiederum Steuern sparen sollte.
Irgendetwas muss er jedoch missverstanden haben, wie die eloquente Steuerberaterin aus Stuttgart vor Gericht verdeutlichte. Zwar habe sie ihm dieses damals noch legale Verfahren erläutert, jedoch sei damit „niemals“ die Verfahrensweise gemeint gewesen, die er praktiziert habe. Ihr seien von diesem „Schwarzgeldkonto“ keinerlei Unterlagen eingereicht worden. „Was i net hon, kann i net verbuche“, stellte sie unmissverständlich klar. Und für die Vollständigkeit der Unterlagen sei der Mandant verantwortlich.
Der machte jedoch immer wieder deutlich, dass er alle Verantwortung an seine „Experten“ abgegeben und dabei offensichtlich auch den Bezug zur Realität verloren hatte. Seine Ex-Frau beteuerte, sie habe die Rechnungen lediglich abgeheftet, ansonsten habe sie sich um die finanziellen Belange nicht gekümmert. Weil das „Schwarzgeldkonto“ jedoch auf ihren Namen lief, erklärte das Gericht sie in genau der gleichen Weise schuldig wie ihren Ex-Mann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.