Schadensersatz für getöteten Ehemann nicht steuerpflichtig April 8, 2009
Posted by toebi in Recht.Tags: Medizinrechtsanwälte e.V.
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Witwen und Witwer müssen keine Einkommenssteuer auf die
Schadensersatz-Rente für den Tod des Partners zahlen. Das hat der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (AZ: X R 31/07). Die Rente sei ihrer
Rechtsnatur nach kein Unterhalt sondern Schadensersatz – und damit
steuerfrei.

Wenn Schadensersatz als Einmalzahlung nicht steuerpflichtig sei, werde
er es auch dadurch nicht, dass er in regelmäßigen Zahlungen ausgegeben
werde, so der BFH. Schadensersatz-Renten seien nur dann zu versteuern,
wenn diese weggefallene steuerpflichtige Einkünfte ersetzten.
Im konkreten Fall war der Ehemann der Klägerin 1998 an den Folgen eines
ärztlichen Fehlers gestorben. Die Versicherung zahlte der Witwe
daraufhin eine Schadensersatzrente von monatlich 1.022 Euro. Das
Finanzamt besteuerte die Rente, wogegen die Frau erfolgreich vor dem
Finanzgericht Rheinland-Pfalz geklagt hatte. Gegen das Urteil ging das
Finanzamt in Revision. Der Bundesfinanzhof gab der Witwe endgültig
Recht.
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Sozialrecht Patienten wie auch Ärzten ein kostenloses juristisches
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Zahnarzthaftung und Allergie Oktober 20, 2007
Posted by toebi in Recht.add a comment
Haftung bei Allergie
Das Handelsblatt berichtet von jur. Entscheidungen. So hat das OLG Oldenburg zwei Entscheidungen zur Haftung von Zahnärzten bei allergischen Reaktionen der Patienten auf Zahnersatz getroffen. In beiden Fällen hatten Patienten ihre behandelnden Zahnärzte auf Schmerzensgeld verklagt. Die Haftung des Zahnarztes setzt jedoch einen Behandlungsfehler voraus, der nur in einem der beiden Fälle vorlag. Das Gericht betonte, dass dem Zahnarzt kein Behandlungsfehler vorzuwerfen sei, wenn es bei einem Implantat zu galvanischen Strömungen geringster Stärke im Mund kommt. Darüber hinaus besteht für den Zahnarzt keine Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor der Einbringung von Zahnersatz, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für eine Unverträglichkeit bei dem Patienten vorliegen. Ein grober Behandlungsfehler liegt dagegen vor, wenn ein Patient den behandelnden Zahnarzt vor der Zahnsanierung durch Übergabe des Allergiepasses über eine Allergie gegen Palladiumchlorid informiert und der Zahnarzt gleichwohl dieses Material verwendet (Az.: 5 U 147/05 + 5 U 31/05).